Ihre Personalverrechnung stets am aktuellen Stand

Personalverrechnung

Setzen Sie auf die korrekte Umsetzung aller aktuellen steuer- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen und lagern auch Sie Ihre Lohnverrechnung an meine Kanzlei aus.

Eine korrekte Lohnverrechnung für Ihre Mitarbeiter/innen ist eine wichtige Grundlage für jedes Unternehmen. Eine fehlerhafte Abrechnung kann negative Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit Ihren Mitarbeiter/innen haben und auch unangenehme finanzielle Konsequenzen bei Prüfungen (PLB) oder mit der Arbeitskammer (AK) mit sich bringen. Durch unser Know-how im Bereich Sozialversicherung und Arbeitsrecht können wir Ihr Unternehmen vor unangenehmen Folgen bewahren.

Eine zuverlässige und professionelle Lohnverrechnung ist die Grundlage für ein richtiges und ein informatives Personalwesen. Nur dadurch ist die Zufriedenheit der Mitarbeiter/innen gewährleistet und auch die Unternehmensführung erhält rasch und unkompliziert einen Blicküber die laufenden Personalkosten. Die Bestandteile eines Personalwesens umfassen alle administrativen Aufgaben, die mit der Abrechnung und der Verwaltung Ihres Personals verbunden sind.

Unsere Leistungen im Bereich Lohnverrechnung umfassen:

  • An- und Abmeldung bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt
  • Erstellung der Dienstzettel für neue Mitarbeiter/innen
  • Erstellung der monatlichen Personalabrechnungen
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien, Sonderzahlungen, Reisekosten usw.
  • Abrechnung von Sachbezügen
  • Berechnung der monatlichen Lohnabgaben
  • Bearbeitung von Bezugsexekution
  • Erstellung der Krankenkassenmeldungen und Beitragsnachweise
  • Erstellung der Lohnzettel bei Austritt von Mitarbeitern/innen
  • Erstellung von Jahreslohnkonten
  • Erstellung von Beitragsgrundlagennachweisen, Jahreslohnzettel und Kommunalsteuererklärungen
  • Erstellung von Arbeitsbescheinigungen (zB zur Vorlage für das Arbeitsamt)
  • Betreuung der Lohnsteuer-, Kommunalsteuer- und Krankenkassenprüfungen
  • Beratung in arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen
  • Gesamtkostenaufstellung vom Personalaufwand monatlich und kumuliert

Beitragssätze und Höchstbeitragsgrundlagen

Aktuelle Jahreswerte

Stand von 1.1.2024

Nachweis: https://www.wko.at/entlohnung/beitragswesen-dienstnehmer-2024